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Bekanntmachung der neuen Gästetaxen-Jahrespauschalen
Der Gemeindevorstand hat beschlossen, die Gästetaxen in Form einer Jahrespauschale zu erhöhen.
Der Gemeindevorstand hat gestützt auf Art. 8 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 17 Abs. 2 und Art. 32 des Gäste- und Tourismustaxengesetzes am 13. Oktober 2025 beschlossen, die Gästetaxen in Form einer Jahrespauschale zu erhöhen und den Art. 6 der Ausführungsbestimmungen zum Gäste- und Tourismustaxengesetz („Gästetaxen in Form einer Jahrespauschale“) wie folgt anzupassen:
Art. 6 Gästetaxen in Form einer Jahrespauschale
Die Gästetaxen-Jahrespauschale beträgt auf dem ganzen Gemeindegebiet pro Jahr (CHF)
| − für 1- bis 1½-Zimmer-Wohnungen und Wohnwagen | 330.00 |
| − für 2- bis 2½-Zimmer-Wohnungen | 500.00 |
| − für 3- bis 3½-Zimmer-Wohnungen | 670.00 |
| − für 4- bis 4½-Zimmer-Wohnungen | 840.00 |
| − für Wohnungen mit 5 und mehr Zimmern | 1000.00 |
Die Inkraftsetzung der beschlossenen Änderung erfolgt per 1. Januar 2027.
Der Gemeindevorstand
Scuol, 25. Juni 2026