Bekanntmachung der neuen Gästetaxen-Jahrespauschalen

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, die Gästetaxen in Form einer Jahrespauschale zu erhöhen.

Der Gemeindevorstand hat gestützt auf Art. 8 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 17 Abs. 2 und Art. 32 des Gäste- und Tourismustaxengesetzes am 13. Oktober 2025 beschlossen, die Gästetaxen in Form einer Jahrespauschale zu erhöhen und den Art. 6 der Ausführungsbestimmungen zum Gäste- und Tourismustaxengesetz („Gästetaxen in Form einer Jahrespauschale“) wie folgt anzupassen:

Art. 6 Gästetaxen in Form einer Jahrespauschale

Die Gästetaxen-Jahrespauschale beträgt auf dem ganzen Gemeindegebiet pro Jahr (CHF)

− für 1- bis 1½-Zimmer-Wohnungen und Wohnwagen 330.00
− für 2- bis 2½-Zimmer-Wohnungen 500.00
− für 3- bis 3½-Zimmer-Wohnungen 670.00
− für 4- bis 4½-Zimmer-Wohnungen 840.00
− für Wohnungen mit 5 und mehr Zimmern 1000.00

Die Inkraftsetzung der beschlossenen Änderung erfolgt per 1. Januar 2027.

Der Gemeindevorstand
Scuol, 25. Juni 2026

Bekanntmachung

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