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Festwirtschaftsbewilligung

Festwirtschaftsbewilligung

Gesuchsformular für eine Bewilligung für einen Gelegenheits- und Festwirtschaftsbetrieb

Wer eine Festwirtschaft, einen Markt etc. plant, wo Speisen und Getränke an Ort und Stelle konsumiert werden, benötigt dafür eine Festwirtschaftsbewilligung, dies gestützt auf Art. 4 des kantonalen Gastwirtschaftsgesetzes für den Kanton Graubünden (GWG) vom 7. Juni 1998 und Art. 3 des kommunalen Gastwirtschaftsgesetzes. 

Das Gesuch kann mit diesem Formular mindestens 10 Tage vor dem Anlass eigereicht werden. 

Verantwortliche Person

Datum und Uhrzeit des Anlasses
Datum
Uhrzeit