Wer eine Festwirtschaft, einen Markt etc. plant, wo Speisen und Getränke an Ort und Stelle konsumiert werden, benötigt dafür eine Festwirtschaftsbewilligung, dies gestützt auf Art. 4 des kantonalen Gastwirtschaftsgesetzes für den Kanton Graubünden (GWG) vom 7. Juni 1998 und Art. 3 des kommunalen Gastwirtschaftsgesetzes.
Das Gesuch kann mit diesem Formular mindestens 10 Tage vor dem Anlass eigereicht werden.