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Gesetzessammlung der Gemeinde Scuol

Zwei Anmerkungen zu den Gesetzen:

  1. Rechtskräftig ist einzig die gedruckte Fassung. Für die Auslegung von Gesetzen, die in Deutsch und Romanisch vorliegen, gilt die romanische Fassung.
  2. Gesetze der vormaligen Gemeinden sind gültig, bis das entsprechende Gesetz der fusionierten Gemeinde in Kraft tritt.

Nicht alle Texte gibt es auch in deutscher Sprache. Die Gemeindekanzlei ist gerne bereit, romanische Dokumente zu erläutern oder einzelne Passagen zu übersetzen.