Bekanntgabe Baubewilligung mit Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP)
Am 18. August 2026 hat die Baubehörde der Gemeinde Scuol das Baugesuch der Pendicularas Scuol SA für die Beschneiungsanlage «Champatsch» (Erweiterung) bewilligt.
Beschneiungsanlage «Champatsch» (Erweiterung)
Baugesuch Nr. 2026-0091
Am 18. August 2026 hat die Baubehörde der Gemeinde Scuol das Baugesuch der Pendicularas Scuol SA für die Beschneiungsanlage «Champatsch» (Erweiterung) bewilligt.
Die Baubewilligung der Gemeinde, die BAB-Bewilligung des Amtes für Raumentwicklung, der Umweltverträglichkeitsbericht vom 6. Februar 2026 und der Beurteilungsbericht nach Art. 8 KVUVP des Amtes für Natur und Umwelt vom 22. Juni 2026 liegen ab Publikationsdatum während 30 Tagen beim Bauamt zur Einsichtnahme auf.
Bekanntgabe gemäss Art. 20 UVPV.
1. Bauherrschaft und Projektverfasserin
- Bauherrschaft: Pendicularas Scuol SA, Via da Ftan 495, 7550 Scuol
- Projektverfasserin: Caprez Ingenieure AG, Buorna 519C, 7550 Scuol
2. Bauvorhaben und Standort
- Bauvorhaben: Beschneiungsanlage «Champatsch» (Erweiterung)
- Grundstück: Nr. 3497
- Fraktion / Standort: Scuol, Champatsch
- Verfahrensart: BABVerfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
3. Aufgelegte Unterlagen
Folgende Unterlagen liegen während der Auflagefrist öffentlich zur Einsichtnahme auf:
- Baubewilligung der Gemeinde Scuol vom 18.08.2026
- BAB-Bewilligung Nr. 2026-0469 des Amtes für Raumentwicklung Graubünden vom 12.08.2026
- Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) vom 06.02.2026
- Beurteilungsbericht des Amtes für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) vom 22.06.2026
Die Bekanntgabe und öffentliche Einsichtnahme erfolgen gemäss den Vorgaben der BAB-Bewilligung sowie Art. 20 UVPV. Die kantonale Regelung verlangt eine Einsichtsmöglichkeit während 30 Tagen.
4. Auflagefrist und Auflageort
Die Unterlagen liegen ab dem Publikationsdatum während 30 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Auflagefrist: vom 27.08.2026 bis 26.09.2026
Auflageort: Bauamt Scuol, Bagnera 171, 7550 Scuol
5. Rechtsmittel
Gegen die Baubewilligung kann innert 30 Tagen seit der massgebenden Bekanntgabe schriftlich Beschwerde beim Obergericht des Kantons Graubünden erhoben werden.
Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid sowie die verfügbaren Beweismittel sind beizulegen.
Gemeinde Scuol
Geschäftsleitung